Verbote gegen Neonazis, Rocker und Hamas-Helfer bestätigt
Ihre Ziele sind völlig unterschiedlich, nur ihr Anliegen eint sie: Drei Organisationen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht ihr Verbot rückgängig machen. Aber die Vereinigungsfreiheit hat Grenzen.

Karlsruhe (dpa) - Der Hamas-Unterstützerverein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) und die rechtsextreme Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene (HNG) bleiben verboten.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen der 2010 und 2011 durch das Bundesinnenministerium aufgelösten Vereine ab, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Außerdem bestätigten die
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