"Der Präsident darf und muss sagen, was ihm wichtig ist"
Das Verfassungsgsgericht prüft, ob Joachim Gauck mit seiner Kritik an Rechtsextremen zu weit ging.
Karlsruhe. Ein Präsident erscheint nicht bei Gericht. Besonders nicht, wenn eine rechtsextreme Partei gegen ihn klagt. Aber er wehrt sich. Am Ende der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht erhält Joachim Gaucks Rechtsbeistand das Wort für eine Schlussbemerkung. Statt dessen tritt sein Amtsleiter ans Pult - und verliest eine Erklärung des Präsidenten.
Gauck
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