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"Der Präsident darf und muss sagen, was ihm wichtig ist"

Das Verfassungsgsgericht prüft, ob Joachim Gauck mit seiner Kritik an Rechtsextremen zu weit ging.

26.02.2014 UPDATE: 26.02.2014 05:00 Uhr 2 Minuten, 20 Sekunden
Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle war selbst einmal als Bundespräsident im Gespräch. Nun muss sein Senat befinden, wie politisch sich das Staatsoberhaupt äußern darf. Foto: dpa
Von Daniel Bräuer

Karlsruhe. Ein Präsident erscheint nicht bei Gericht. Besonders nicht, wenn eine rechtsextreme Partei gegen ihn klagt. Aber er wehrt sich. Am Ende der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht erhält Joachim Gaucks Rechtsbeistand das Wort für eine Schlussbemerkung. Statt dessen tritt sein Amtsleiter ans Pult - und verliest eine Erklärung des Präsidenten.

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