BGH zu Falschparkern: Abstreiten schützt nicht vor Knöllchen
Ein Knöllchen an der Windschutzscheibe kommt nicht unbedingt vom Ordnungsamt. Auch Supermärkte oder Krankenhäuser lassen Falschparker von privaten Diensten abstrafen. Ein Urteil schärft nun ihre Waffen.

Karlsruhe (dpa) - Falschparker auf privat betriebenen Parkplätzen müssen sich künftig besser in Acht nehmen. Kassieren sie ein Knöllchen, wird es schwierig, sich vor dem Zahlen zu



