BGH entscheidet: Kein Wegerecht aus Gewohnheit
"Darf ich?" - "Na klar!" Viele Hausbesitzer verlassen sich in wichtigen Fragen auf mündliche Absprachen mit ihren Nachbarn. Bei einem Eigentümerwechsel kann das zum Problem werden, zeigt jetzt ein Urteil. Ist der Weg durch fremden Hof und Garten auf Dauer sicher?
Karlsruhe (dpa) - Nachbarn haben kein Recht, ein angrenzendes fremdes Grundstück zu durchqueren, nur weil das schon immer so gemacht wird.
Sicherheit gibt es nur, wenn das sogenannte Wegerecht im Grundbuch eingetragen steht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag klarstellte. Auf ein Wegerecht aus Gewohnheit können sich Nachbarn bei solchen Streitigkeiten nicht berufen.
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