Plus Patientenwille zählt

BGH: Ärzte müssen sterbewillige Menschen nicht retten

Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Sterbebegleitung getroffen: Ein Arzt ist nicht dazu verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch das Leben zu retten. Zumindest, wenn die Entscheidung zum Sterben freiwillig und bewusst getroffen wurde.

03.07.2019 UPDATE: 03.07.2019 08:08 Uhr 2 Minuten, 14 Sekunden
Arzt
Der Bundesgerichtshof muss klären, ob Ärzte sich strafbar machen, wenn sie nicht versuchen, Menschen zu retten, die zuvor freiwillig eine tödliche Medikamentendosis geschluckt haben. Foto: Patrick Seeger

Leipzig (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. Ärzte sind nicht verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten, entschied der 5. Strafsenat des BGH am Mittwoch in Leipzig.

Er bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg. "Entscheidend ist die Freiverantwortlichkeit des

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