Nach Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel
Weil er seine Ex-Freundin geschlagen haben soll, ist der Fußball-Star Jérôme Boateng zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Doch die Staatsanwaltschaft gibt sich mit dem Urteil womöglich nicht zufrieden.
München (dpa) - Nach der Verurteilung von Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin erwägt die Staatsanwaltschaft eine Berufung.
"Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen", sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag.
Am Abend zuvor hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60
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