Plus Drogenkonsum

Bundes-Drogenbeauftragte für Sechs-Gramm-Grenze bei Cannabis

Schon jetzt wird der Besitz kleinerer Mengen Cannabis nur selten strafrechtlich verfolgt. Auch deshalb hält die Bundes-Drogenbeauftragte eine bundesweite Grenze von sechs Gramm für angebracht.

23.08.2021 UPDATE: 23.08.2021 02:13 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden
Hanfparade
Eine Demonstrantin raucht einen Joint bei der Berliner Hanfparade. Foto: Annette Riedl/dpa

Berlin (dpa) - Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), plädiert dafür, Cannabis-Besitz bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm künftig bundesweit als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen - und nicht mehr als Straftat.

"Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar bundesweit", sagte die Regierungsvertreterin dem Redaktionsnetzwerk

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