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Gericht: Arthrose von Estrichleger ist Berufskrankheit

Heilbronn. Auch bei Übergewicht und einer angeborenen Knie-Fehlstellung kann Arthrose eine Berufskrankheit sein.

22.12.2011 UPDATE: 22.12.2011 19:06 Uhr 19 Sekunden
Heilbronn. Auch bei Übergewicht und einer angeborenen Knie-Fehlstellung kann Arthrose eine Berufskrankheit sein. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn im Fall eines Estrichlegers, der fast dreißig Jahre lang Bodenbelag verlegt hatte und seit 2007 berufsunfähig ist. Die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch die Anerkennung der Arthrose als Berufskrankheit ab. Wie das Gericht am Donnerstag
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