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Karl Dalls Freispruch ist rechtskräftig

Hamburg (dpa) - Der Freispruch des Hamburger Entertainers Karl Dall vom Vorwurf der Vergewaltigung ist rechtskräftig. Die Klägerin habe ihren Berufungsantrag zurückgezogen, teilte das Obergericht Zürich mit. Damit sei der Freispruch vom Dezember 2014 gültig. Dall zeigte sich erleichtert. "Das war die beste Meldung der letzten zwei Jahre", sagte er der dpa. Die 43-jährige Schweizer Journalistin hatte Dall beschuldigt, sie im September 2013 in einem Hotel in Zürich vergewaltigt zu haben. Sie ist wegen Stalkings von Prominenten vorbestraft.

30.07.2015 UPDATE: 30.07.2015 19:01 Uhr 18 Sekunden

Hamburg (dpa) - Der Freispruch des Hamburger Entertainers Karl Dall vom Vorwurf der Vergewaltigung ist rechtskräftig. Die Klägerin habe ihren Berufungsantrag zurückgezogen, teilte das Obergericht Zürich mit. Damit sei der Freispruch vom Dezember 2014 gültig. Dall zeigte sich erleichtert. "Das war die beste Meldung der letzten zwei Jahre", sagte er der dpa. Die 43-jährige Schweizer Journalistin

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