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BGH klärt Auskunftsanspruch bei illegalen Uploads

Raubkopien im Internet sind Filmfirmen ein Dorn im Auge. Um die verantwortlichen Nutzer zur Rechenschaft ziehen zu können, brauchen sie deren Daten - und dafür die Mithilfe von YouTube und Co.

08.11.2018 UPDATE: 08.11.2018 16:03 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Youtube
Anders als in Internet-Tauschbörsen, die oft keinen zentralen Betreiber haben, hinterlassen die Nutzer auf YouTube nicht sichtbar ihre IP-Adresse. Foto: Nicolas Armer

Karlsruhe (dpa) - Ob Kino-Blockbuster oder Top-Ten-Album: Wer Filme und Musik unberechtigterweise online stellt, verletzt Urheberrechte und riskiert Schadenersatzforderungen. Aber nicht immer können die Geschädigten den Verantwortlichen auf die Schliche kommen.

Mit welchen Daten müssen Internet-Plattformen wie YouTube ihnen dabei behilflich sein? Darüber hat am Donnerstag der

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