Pauschale Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig
Um die Speicherung von Kommunikationsdaten zur späteren Abfrage durch Sicherheitsbehörden gibt es seit langem Streit. Ein Urteil des höchsten europäischen Gerichts bestärkt nun Datenschützer, erklärt die Speicherung aber unter bestimmten Umständen für zulässig.

Luxemburg (dpa) - Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig.
Ausnahmen seien aber



