Plus Urteil des EuGH

Pauschale Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig

Um die Speicherung von Kommunikationsdaten zur späteren Abfrage durch Sicherheitsbehörden gibt es seit langem Streit. Ein Urteil des höchsten europäischen Gerichts bestärkt nun Datenschützer, erklärt die Speicherung aber unter bestimmten Umständen für zulässig.

06.10.2020 UPDATE: 06.10.2020 09:48 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
Vorratsdatenspeicherung
Bei der Vorratsdatenspeicherung sind Ausnahmen möglich - beispielsweise zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Foto: Oliver Berg/dpa

Luxemburg (dpa) - Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig.

Ausnahmen seien aber möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder den konkreten Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe, teilte der EuGH in einem veröffentlichten Urteil mit.

Die

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+