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Seehofer will Daten über radikalisierte Kinder speichern

Berlin (dpa) - Der Verfassungsschutz soll nach dem Willen von Innenminister Horst Seehofer in Zukunft auch Informationen über radikalisierte Kinder speichern dürfen. Sachverhalte, bei denen es um Kinder geht, dürfen zwar jetzt schon in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz festgehalten werden. Ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem ist aber nicht erlaubt. Die Idee hinter der bislang geltenden Mindestaltersgrenze von 14 Jahren: Wer in der Kindheit auf dem Radar des Verfassungsschutzes landet, soll später deshalb keine Nachteile haben.

26.03.2019 UPDATE: 26.03.2019 17:23 Uhr 17 Sekunden

Berlin (dpa) - Der Verfassungsschutz soll nach dem Willen von Innenminister Horst Seehofer in Zukunft auch Informationen über radikalisierte Kinder speichern dürfen. Sachverhalte, bei denen es um Kinder geht, dürfen zwar jetzt schon in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz festgehalten werden. Ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem ist aber nicht erlaubt. Die Idee hinter

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