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Opel scheitert mit Eilantrag gegen Rückrufanordnung

Schleswig (dpa) - Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat im Abgasskandal den Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes abgelehnt. Nach Ansicht der 3. Kammer liegen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei, teilte das Gericht mit. Die Rechtmäßigkeit des Bescheides sei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren aber nicht abschließend zu beurteilen. Das Kraftfahrtbundesamt war bei drei Fahrzeugmodellen zu der Auffassung gelangt, dass diese über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen.

12.11.2018 UPDATE: 12.11.2018 13:33 Uhr 16 Sekunden

Schleswig (dpa) - Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat im Abgasskandal den Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes abgelehnt. Nach Ansicht der 3. Kammer liegen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei, teilte das Gericht mit. Die Rechtmäßigkeit des Bescheides sei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren aber

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