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Wahlrecht für betreute Menschen gilt schon bei Europawahl

Viele Jahre waren betreute Menschen von Wahlen ausgeschlossen. Knapp sechs Wochen vor der Europawahl am 26. Mai muss jetzt alles ganz schnell gehen. Das Bundesverfassungsgericht öffnet den Betroffenen die Tür zur Wahl.

15.04.2019 UPDATE: 15.04.2019 19:08 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden
Europa-Wahl
Eine Stimmabgabe für das Europäische Parlament. Jahrzehntelang waren viele Menschen mit einem gerichtlich bestellten Betreuer von Wahlen ausgeschlossen. Dies hat sich nun geändert. Foto: Ralf Hirschberger

Karlsruhe (dpa) - Menschen mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung dürfen nun doch bei der Europawahl am 26. Mai erstmals abstimmen.

Allerdings nur auf Antrag, wie das Bundesverfassungsgericht am Montag auf einen Eilantrag aus den Reihen der Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP in Karlsruhe entschied. Das ist deutlich früher als die Bundestagsmehrheit ursprünglich

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