Plus Klagen von NPD und AfD

Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz in Brandenburg

Unterstützerinnen des Paritätsgesetzes tragen einen weißen Schal. Sie wollen, dass Frauen und Männer gleichberechtigt in den neuen Landtag in Potsdam einziehen. Doch das hat sich erst einmal erledigt. Das Landesverfassungsgericht erklärt das Gesetz für nichtig.

23.10.2020 UPDATE: 23.10.2020 10:48 Uhr 2 Minuten, 24 Sekunden
Verfassungsgericht Brandenburg
Markus Möller (l.), Präsident des Brandenburger Verfassungsgerichtes, und der Vizepräsident Michael Strauß. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB

Potsdam (dpa) - Bei den Landtagswahlen in Brandenburg ist künftig nicht zwingend vorgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichmäßig auf den Landeslisten der Parteien stehen müssen.

Brandenburg wäre bundesweit das erste Land mit einem geltenden Paritätsgesetz gewesen. Das Landesverfassungsgericht Brandenburg lehnte jedoch am Freitag das Gesetz ab und bezeichnete es als verfassungswidrig.

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