Hintergrund Wechselunterricht Mosbach
> Nach der neuen Corona-Verordnung Schule ist Wechselunterricht nur dann möglich, wenn im Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 liegt. Maßgebliche Grundlage ist immer die Feststellung eines besonderen Infektionsgeschehens durch das Gesundheitsamt.
> Die konkrete Entscheidung, ob und wie auf einen Wechselbetrieb umgestellt wird, trifft die Schulleitung. Allerdings muss zuvor das Einverständnis der Schulaufsichtsbehörde sowie des Gesundheitsamtes eingeholt werden.
> Der Wechselunterricht ist ab Klasse acht möglich. Ausgenommen sind Abschlussklassen, Schüler der gymnasialen Oberstufe sowie Schüler der Sonderpädagogischen Bildungszentren.
> Im Wechselbetrieb sollen mindestens 50 Prozent im Präsenzunterricht erbracht werden. Die Schüler dürfen maximal eine Woche im Fernunterricht sein, bis wieder gewechselt wird.
> Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 werden öffentliche und private Sportstätten und Schwimmbäder auch für den Schulsport geschlossen.
> Nach Kontakt zu einem Corona-Infizierten dürfen Schüler schon nach zehn statt bisher 14 Tagen wieder am Unterricht teilnehmen.
> Gesundheitsbestätigungen in Schulen und Kitas sind nicht mehr erforderlich. (cao)