Hintergrund Wechselunterricht Mosbach

09.12.2020 UPDATE: 09.12.2020 06:00 Uhr 35 Sekunden

> Nach der neuen Corona-Verordnung Schule ist Wechselunterricht nur dann möglich, wenn im Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 liegt. Maßgebliche Grundlage ist immer die Feststellung eines besonderen Infektionsgeschehens durch das Gesundheitsamt.

> Die konkrete Entscheidung, ob und wie auf einen Wechselbetrieb umgestellt wird, trifft die Schulleitung. Allerdings muss zuvor das Einverständnis der Schulaufsichtsbehörde sowie des Gesundheitsamtes eingeholt werden.

> Der Wechselunterricht ist ab Klasse acht möglich. Ausgenommen sind Abschlussklassen, Schüler der gymnasialen Oberstufe sowie Schüler der Sonderpädagogischen Bildungszentren.

> Im Wechselbetrieb sollen mindestens 50 Prozent im Präsenzunterricht erbracht werden. Die Schüler dürfen maximal eine Woche im Fernunterricht sein, bis wieder gewechselt wird.

> Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 werden öffentliche und private Sportstätten und Schwimmbäder auch für den Schulsport geschlossen.

> Nach Kontakt zu einem Corona-Infizierten dürfen Schüler schon nach zehn statt bisher 14 Tagen wieder am Unterricht teilnehmen.

> Gesundheitsbestätigungen in Schulen und Kitas sind nicht mehr erforderlich. (cao)