Hintergrund - Rotwild
> Ein Rotwildgebiet ist ein klar definiertes Areal, in dem diese Wildart vorkommen darf. Außerhalb dieser Bezirke besteht ein strenges Abschussgebot in Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. In Baden-Württemberg gibt es fünf Rotwildgebiete, die gemäß der Rotwildverordnung lediglich vier Prozent der Landesfläche



