Hintergrund Neckargemünd Rainbach I

06.10.2021 UPDATE: 06.10.2021 20:00 Uhr 35 Sekunden

> Eine Gestaltungssatzung ist ein Mittel für eine Kommune, das Erscheinungsbild von Gebäuden zu beeinflussen. Gestaltungsvorschriften können als eigenständige Gestaltungssatzung auftreten oder in Form von sonstigen Festsetzungen in Bebauungsplänen. Mit Gestaltungssatzungen können zum Beispiel die Form von Dächern und Fenstern sowie zu verwendende Baumaterialien und Farben bestimmt werden. Aber auch die Gestaltung von Freibereichen kann festgelegt werden. Gestaltungssatzungen können zwar schneller erarbeitet werden als Bebauungspläne, der Spielraum für Festlegungen ist aber auch deutlich kleiner. Nur in Bebauungsplänen können zum Beispiel zulässige Höhen festgelegt werden. In Neckargemünd gibt es bereits eine Gestaltungssatzung für die Altstadt, die oft "Altstadtsatzung" genannt wird. Das über 30-seitige Werk mit fast ebenso vielen Paragrafen enthält mal mehr und mal weniger detaillierte Regelungen zur Gestaltung von Fassaden, Dächern, Sockeln, Türen, Fenstern, Sonnenschutzanlagen und Werbeanlagen. Die seit 2017 geltende Satzung soll überarbeitet werden. Besonders umstritten ist das Verbot von Photovoltaikanlagen. cm