Hintergrund Inklusion
Inklusion bedeutet die Gleichberechtigung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, ob in der Arbeitswelt oder an der Schule. Die Gesetzgeber von Bund und Ländern stützen sich bei der Umsetzung dieser Leitidee vor allem auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, ratifiziert in Deutschland im Jahr 2009. "Schüler mit und ohne Behinderung werden gemeinsam erzogen und
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