Hintergrund Hobbytierhaltung
Mit anerkannten Tierschutzorganisationen, die in einem so genannten "gemeinsamen Büro" organisiert sind, arbeitet das Veterinäramt konstruktiv zusammen. Sie haben nach dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine das Recht, in bestimmten Fällen vor Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen nach dem Tierschutzgesetz Stellung zu nehmen,
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