Hintergrund Hobbytierhaltung

13.03.2019 UPDATE: 13.03.2019 06:00 Uhr 16 Sekunden

Mit anerkannten Tierschutzorganisationen, die in einem so genannten "gemeinsamen Büro" organisiert sind, arbeitet das Veterinäramt konstruktiv zusammen. Sie haben nach dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine das Recht, in bestimmten Fällen vor Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen nach dem Tierschutzgesetz Stellung zu nehmen, sowie gegen behördliche Anordnungen vorzugehen. 2018 wurden 64 Tierschutzfälle in diesem Bereich beleuchtet, wobei in keinem Fall Einwände gegen die behördlichen Verwaltungsakte vorgebracht wurden. (rnz)