Hintergrund Frauenwahlrecht

Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt, bei der Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen durften und gewählt werden konnten. 300 Frauen kandidierten, 37 wurden in die Nationalversammlung mit 423 Abgeordneten gewählt.

20.01.2019 UPDATE: 20.01.2019 18:45 Uhr 31 Sekunden

Mit einem "Hatwalk" zogen zahlreiche Frauen in Höchstberg den Hut vor den Pionierinnen des Frauenwahlrechts. Foto: Anton Zuber

Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt, bei der Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen durften und gewählt werden konnten. 300 Frauen kandidierten, 37 wurden in die Nationalversammlung mit 423 Abgeordneten gewählt.

17,7 Millionen Frauen waren zur Wahl aufgerufen, über 82 Prozent beteiligten sich. Das Frauenwahlrecht musste sich gegen viele Vorurteile von Männern und Frauen durchsetzen. So wurde Frauen etwa eine verminderte Intelligenz und durch ihre Gebärfähigkeit eine "natürliche Bestimmung" für den privaten, scheinbar politikfreien Bereich zugeschrieben.

Viele weitere politische Schritte waren in der Folgezeit nötig, um weitere Rechte und Ansprüche für Frauen gesetzlich zu verankern. Das Zahlenverhältnis von Frauen und Männer in den Parlamenten hat sich jedoch über die Jahre nicht wesentlich verbessert. Im Deutschen Bundestag ist der Abgeordnetenanteil sogar von 37,1 auf 30,9 Prozent gesunken. (az)