Hintergrund Feuerwehr
> Flure und Treppenräume sind im Notfall nicht nur Rettungsweg für die Bewohner, sie dienen auch der Feuerwehr als Weg zur Brandbekämpfung und Personenrettung. Deshalb sind sie ständig freizuhalten. "Das Lagern und Aufstellen von Gegenständen ist aus brandschutztechnischer Sicht und laut der Landesbauordnung in diesen Bereichen nicht erlaubt", heißt es in einem Merkblatt der Feuerwehr. Konkret heißt das, dass in Treppenhäusern keine Kleinmöbel, Pflanzen, Fahrräder oder Kinderwagen abgestellt werden dürfen.

Flure und Treppenräume sind im Notfall nicht nur Rettungsweg für die Bewohner, sie dienen auch der Feuerwehr als Weg zur Brandbekämpfung und Personenrettung. Deshalb sind sie ständig freizuhalten. "Das Lagern und Aufstellen von Gegenständen ist aus brandschutztechnischer Sicht und laut der Landesbauordnung in diesen Bereichen nicht erlaubt", heißt es in einem Merkblatt der Feuerwehr. Konkret
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