Hintergrund Feuerwehr

> Flure und Treppenräume sind im Notfall nicht nur Rettungsweg für die Bewohner, sie dienen auch der Feuerwehr als Weg zur Brandbekämpfung und Personenrettung. Deshalb sind sie ständig freizuhalten. "Das Lagern und Aufstellen von Gegenständen ist aus brandschutztechnischer Sicht und laut der Landesbauordnung in diesen Bereichen nicht erlaubt", heißt es in einem Merkblatt der Feuerwehr. Konkret heißt das, dass in Treppenhäusern keine Kleinmöbel, Pflanzen, Fahrräder oder Kinderwagen abgestellt werden dürfen.

18.02.2019 UPDATE: 18.02.2019 06:00 Uhr 58 Sekunden

Flure und Treppenräume sind im Notfall nicht nur Rettungsweg für die Bewohner, sie dienen auch der Feuerwehr als Weg zur Brandbekämpfung und Personenrettung. Deshalb sind sie ständig freizuhalten. "Das Lagern und Aufstellen von Gegenständen ist aus brandschutztechnischer Sicht und laut der Landesbauordnung in diesen Bereichen nicht erlaubt", heißt es in einem Merkblatt der Feuerwehr. Konkret heißt das, dass in Treppenhäusern keine Kleinmöbel, Pflanzen, Fahrräder oder Kinderwagen abgestellt werden dürfen.

"Wer brennbare Gegenstände in Treppenräumen lagert, handelt ordnungswidrig!", heißt es im Merkblatt mit dem Verweis auf den "Brandverhütungsparagrafen" des Landesordnungswidrigkeitengesetzes. Dort steht: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig bewegliche Sachen, die sich leicht von selbst oder gegenseitig entzünden oder die leicht Feuer fangen, an Orten aufbewahrt, an denen ihre Entzündung gefährlich werden kann."

Das Freihalten der Flure soll gewährleisten, dass bei einem Brand und dem damit verbundenen Rauch das gesamte Treppenhaus nutzbar ist. "Eine Gefährdung für die Bewohner wird dadurch verhindert." Denn geraten die Gegenstände im Treppenhaus im Brand, entsteht meist eine große Menge an hochgiftigem Brandrauch.

Aber auch der Balkon ist kein zweiter Lagerraum für Möbel und Kartons. Denn brennt erst einmal das Material auf dem Balkon, kann sich der Brand ausdehnen und rasch auf andere Etagen oder die Wohnung übergehen. Außerdem sollte man darauf achten, dass Sicherheitseinrichtungen, wie zum Beispiel selbstschließende Feuerschutztüren, ihre Funktion auch ausüben können - und nicht etwa mit Keilen dauerhaft offengehalten werden.

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