Hintergrund DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU) wurde bereits 2015 beschlossen und trat 2016 als Gesetz in Kraft. Heute endet die zweijährige Übergangsfrist. Die meisten Rechte für Bürger und Pflichten für Institutionen galten in Deutschland bereits vorher, werden nun aber europaweit angewandt. Für Vereine sind folgende Grundsätze zu beachten:

24.05.2018 UPDATE: 24.05.2018 06:00 Uhr 37 Sekunden

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU) wurde bereits 2015 beschlossen und trat 2016 als Gesetz in Kraft. Heute endet die zweijährige Übergangsfrist. Die meisten Rechte für Bürger und Pflichten für Institutionen galten in Deutschland bereits vorher, werden nun aber europaweit angewandt. Für Vereine sind folgende Grundsätze zu beachten:

> Erhebung: So wenige Daten wie möglich sammeln. Zweck-Nachweis nötig.

> Veröffentlichung: Einwilligung des Mitglieds stets erforderlich. Besonders sensibel sind Fotos minderjähriger Mitglieder.

> Wettkämpfe: Bilden eine Ausnahme. Ranglisten mit Namen und Ergebnissen dürfen jederzeit publiziert werden.

> Sicherung: Die Daten müssen analog wie digital vor Zugriffen und Verlusten gesichert sein.

> Unterrichtung: Kommt es zu Datenpannen, müssen diese binnen 72 Stunden der zuständigen Behörde gemeldet und zudem auch betroffene Mitglieder über die Verletzung des Schutzes informiert werden.

> Auskunft: Mitglieder haben jederzeit das Recht, Einblick über die von ihnen gesammelten Daten zu erhalten.

> Löschen und korrigieren: Es gibt ein Recht auf "Vergessenwerden" und Richtigstellung persönlicher Daten. bmi