Hintergrund Drogenkonsumraum

26.03.2019 UPDATE: 26.03.2019 11:01 Uhr 37 Sekunden

Drogenkonsumräume können nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zugelassen werden, sofern das Land eine Verordnung erlässt. Der an sich verbotene Besitz einer mitgebrachten Droge - wie Heroin, Kokain oder deren Abkömmlinge - zum Eigenverbrauch wird darin geduldet. "Drogenkonsumräume im Sinne von Paragraf 10a BtMG müssen der Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige dienen und in das örtliche Suchthilfenetzwerk eingebunden sein", heißt es in der neuen Landesverordnung.

Bundesweit gibt es bislang zwei Dutzend solcher Räume in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland). Vorbild waren Einrichtungen in der Schweiz. Dort gibt es "Fixerstuben" seit Mitte der 80er Jahre.

Drogenkonsumräume sind alles andere als gemütliche Plätzchen für die Haschpfeife: Ein paar Stühle, Tische, blanke Kacheln oder Waschbecken - so sieht es etwa im Hamburger Drogenkonsumraum "Drob Inn" aus. Wände, Böden und Möbel müssen abwaschbar und desinfizierbar sein. Steriles Einmalspritzbesteck, wird ebenso gestellt wie Tupfer, Einweghandschuhe oder Utensilien zum Inhalieren oder oralen Konsum.