Hintergrund - Diäten-Regelung bei Doppelmandat

08.11.2017 UPDATE: 08.11.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden

Diäten-Regelung bei Doppelmandat

"Es geht nicht ums Geld", sagte Jörg Meuthen (AfD) bei seiner Erklärung, warum er aus dem Landtag ins Europaparlament wechselt. In der Tat wird Meuthen weniger verdienen. Seine Bezüge aus der Landeskasse, die er als Fraktionschef im Landtag erhält, fallen mit dem Wechsel automatisch weg.

> Europa: EU-Abgeordnete bekommen monatliche Grundbezüge in Höhe von 8484,05 Euro vor Steuern. Davon gehen eine EU-Steuer und ein Versicherungsbeitrag ab. Es bleiben 6611,42 Euro. Deutsche EU-Parlamentarier, die in Deutschland wohnen - was Meuthen nach eigener Aussage vorhat - müssen das versteuern. Hinzu kommt Tagegeld von 307 Euro pro Tag, an dem ein Abgeordneter an offiziellen Arbeitstagen des Parlaments anwesend ist.

Für die Wahlkreisarbeit gibt es eine allgemeine Kostenvergütung (4342 Euro). Darüber hinaus bekommen EU-Abgeordnete Reisekosten für die Teilnahme an Parlamentssitzungen gegen Vorlage entsprechender Belege ersetzt. Zusätzlich erhalten sie eine pauschale Vergütung zur Deckung sonstiger Reisekosten. Für Tätigkeiten außerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, haben sie Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, der Unterkunft und der mit der Reise verbundenen Nebenkosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4264 Euro. Für Tätigkeiten innerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, werden nur die Reisekosten erstattet. Für die Anstellung von Mitarbeitern stehen jedem 24.164 Euro zur Verfügung

> Baden-Württemberg: Die Landtagsabgeordneten haben sich dieses Jahr ihre Bezüge deutlich erhöht. Sie bekommen eine steuerpflichtige Entschädigung von 7776 Euro im Monat. Fraktionschefs erhalten einen Zuschlag von 125 Prozent. Außerdem bekommen Abgeordnete einen Vorsorgebeitrag zur Altersversorgung von aktuell 1720 Euro im Monat. Auch auf diesen bekommen Fraktionschefs einen 125-Prozent-Zuschlag. Darüber hinaus fließt eine steuerfreie "Kostenpauschale" von aktuell 2169 Euro im Monat für Aufwendungen im Wahlkreis und in Stuttgart, auf die Fraktionschefs einen 50-Prozent-Zuschlag erhalten.

Aktuell verdient Meuthen also 24.619 Euro brutto. Mit seinem Wechsel verliert er den Anspruch auf die Entschädigung. Jedoch fließen "Kostenpauschale" und Zuschuss zur Altersvorsorge bei Doppelmandaten weiter. Zudem kann jeder Abgeordnete Leistungen der Mitarbeiterentschädigung bis zu 10.438 Euro monatlich in Anspruch nehmen. axh