Hintergrund Bürgermeister Ravenstein Rosenberg

12.09.2018 UPDATE: 12.09.2018 21:15 Uhr 45 Sekunden

Doppel-Bürgermeister: Kann jemand in zwei Kommunen gleichzeitig Verwaltungschef sein? Im Fall von Ravenstein und Rosenberg bejaht dies die baden-württembergische Gemeindeordnung eindeutig. So heißt es in Paragraf 63: "Benachbarte kreisangehörige Gemeinden können dieselbe Person zum Bürgermeister wählen. Die Wahl ist in jeder Gemeinde getrennt durchzuführen. Die Amtszeit bestimmt sich für jede Kommune nach den hierfür geltenden Vorschriften."

Tatsächlich gab es solche Fälle schon in der Region. So war Gerhard Epp zunächst Bürgermeister in Helmstadt-Bargen, ehe er am 15. Januar 1978 auch in Waibstadt zum Rathauschef gewählt wurde. Die Amtszeit in beiden Gemeinden endete durch seinen Tod am 18. Februar 1985. Ähnlich war es bei Jakob Layer, der vor der Verwaltungsreform und der Gründung des Rhein-Neckar-Kreises in den 60er- und 70er-Jahren zeitgleich Bürgermeister von Altneudorf (heute Stadtteil von Schönau) und Lampenhain (gehört inzwischen zu Heiligkreuzsteinach) war.

Zulässig wäre auch eine Bewerbung von Hans-Jürgen Moos gewesen, der 2005 als damaliger Bürgermeister von Meckesheim über eine Kandidatur in Eschelbronn nachdachte.

Eine Sonderrolle nimmt die Gemeinde Neckargerach im Neckar-Odenwald-Kreis ein. Die dortigen Bürgermeister führen seit vielen Jahre ehrenamtlich auch die Geschäfte im kleinen, aber selbstständigen Zwingenberg mit seinen rund 700 Einwohnern. (joc/alb)