Hintergrund Bürgerbegehren Windkraft Hebert

Er bestätigt "Bürger-für-Bürger"

05.09.2019 UPDATE: 05.09.2019 06:00 Uhr 54 Sekunden

Faller reicht Schriftsatz nach

Dr. Rico Faller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Karlsruhe, hat am Dienstag dieser Woche der Eberbacher Stadtverwaltung eine zehnseitige Erwiderung zur "Rechtlichen Stellungnahme" Dr. Edgar Wunders vom Verein "Mehr Demokratie" zukommen lassen. Dabei bleibt Gutachter Faller jedoch bei seiner bisherigen Beurteilung, das Bürgerbegehren sei unzulässig. Faller war ursprünglich von der Eberbacher Anti-Windkraftstandort-Initiative "Bürger für Bürger" mit einem Gutachten zum angestrebten Bürgerbegehren pro Windkraft auf dem Hebert beauftragt worden. Der Verein "Mehr Demokratie" hatte das im Juli erstattete Faller-Gutachten in Einzelheiten scharf angegangen.

Rico Faller räumt in seinem Zehn-Seiten-Schreiben eher beiläufig ein, dass er eine veraltete Fassung der Gemeindeordnung verwendet habe. Für ihn als Lehrbeauftragten an der Fachhochschule für Verwaltung Baden-Württemberg muss dies wohl ausgesprochen peinlich gewesen sein. Aber auch die neue Gesetzespassage ändere nichts an der Unzulässigkeit, die auf ungenügender Formulierung der Fragestellung beruht: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Eberbach im Gewann Hebert das städtische Grundstücke Flurstück Nr. 8641 zur Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung stellt?"

Faller wiederholt seine Aussage, der Bürgerbegehrenantrag sei nicht fristgerecht erfolgt, worin jetzt ja auch der städtische Gutachter folgt (siehe nebenstehenden Text). In seinem neuen Schreiben wirft Faller dem Verein "Mehr Demokratie" vor, dessen Stellungnahme sei "selektiv und teilweise wenig juristisch", darüber hinaus eher an der Vereinssatzung ausgerichtet, sich für mehr Bürgerbeteiligung und Demokratie-Bildung einzusetzen. Eine objektive und neutrale Stellungnahme sei von dort nicht zu erwarten.