Vodafone gewinnt Prozess um Sonderkündigungsrecht
Drei Monate für eine Leistung bezahlen, die man gar nicht mehr bekommt - das ist bei Internet- und Kabelfernsehkunden von Vodafone rechtens. Möglich macht es eine Lücke im Telekommunikationsgesetz.
München (dpa) - Internet- und Kabelfernsehkunden müssen bei Umzügen drei Monate ihren alten Vertrag weiterzahlen - auch wenn der Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.
Das Sonderkündigungsrecht für solche Fälle gilt erst ab dem Tag des Umzugs, wie der Vorsitzende Richter Gunnar Cassardt erläuterte. Damit ist der
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