Plus Europäischer Gerichtshof

Gericht urteilt über Entschädigungen bei Flugverspätungen

Flugreisende haben nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flieger mehr als drei Stunden zu spät ankommt. Aber gilt das auch bei Fernreisen mit Zwischenstopps außerhalb Europas?

11.07.2019 UPDATE: 11.07.2019 07:44 Uhr 52 Sekunden
Flugverspätungen
Vor einem Jahr hatte der EuGH bereits entschieden, dass Flugreisenden auch bei Verspätungen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zusteht. Foto: Michael Hanschke

Luxemburg (dpa) - Über Entschädigungen bei verspäteten Flügen außerhalb Europas urteilt heute der Europäische Gerichtshof. Im speziellen Fall geht es um eine bei einer tschechischen Fluggesellschaft gebuchten Reise von Prag nach Bangkok mit Umstieg in Abu Dhabi.

Der Flug auf der ersten Teilstrecke, der in der Europäischen Union begann, war pünktlich, doch der Anschlussflug kam stark

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+