Gericht urteilt über Entschädigungen bei Flugverspätungen
Flugreisende haben nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flieger mehr als drei Stunden zu spät ankommt. Aber gilt das auch bei Fernreisen mit Zwischenstopps außerhalb Europas?
Luxemburg (dpa) - Über Entschädigungen bei verspäteten Flügen außerhalb Europas urteilt heute der Europäische Gerichtshof. Im speziellen Fall geht es um eine bei einer tschechischen Fluggesellschaft gebuchten Reise von Prag nach Bangkok mit Umstieg in Abu Dhabi.
Der Flug auf der ersten Teilstrecke, der in der Europäischen Union begann, war pünktlich, doch der Anschlussflug kam stark
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