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EuGH: Urlaubsgeld darf bei Kurzarbeit nicht gekürzt werden

Luxemburg (dpa) - Beschäftigte in Kurzarbeit müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht hinnehmen, dass der Arbeitgeber ihnen das Urlaubsgeld pauschal kürzt. Sie hätten während ihres rechtlich garantierten Jahresurlaubs ungeachtet vorheriger Kurzarbeitszeiten Anspruch auf normale Vergütung, entschieden die Luxemburger Richter. Allerdings hänge die Dauer des gewährten Jahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitszeit ab. Damit könne Kurzarbeit dazu führen, dass auch der Jahresurlaub gekürzt werde.

13.12.2018 UPDATE: 13.12.2018 13:18 Uhr 16 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Beschäftigte in Kurzarbeit müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht hinnehmen, dass der Arbeitgeber ihnen das Urlaubsgeld pauschal kürzt. Sie hätten während ihres rechtlich garantierten Jahresurlaubs ungeachtet vorheriger Kurzarbeitszeiten Anspruch auf normale Vergütung, entschieden die Luxemburger Richter. Allerdings hänge die Dauer des gewährten

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