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Entscheidung über Auswahlverfahren für Medizinstudium

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Zulassungsbeschränkungen beim Medizinstudium. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in Karlsruhe zwei Fälle von Bewerbern vorgelegt, die trotz langer Wartezeit noch keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten. Es geht um das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs sowie den Gleichheitsgrundsatz. Um einen Studienplatz zu bekommen, ist eine Abiturnote von 1,2 oder besser nötig. Ein zweiter Weg führt über eine Wartezeit.

19.12.2017 UPDATE: 19.12.2017 01:48 Uhr 16 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Zulassungsbeschränkungen beim Medizinstudium. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in Karlsruhe zwei Fälle von Bewerbern vorgelegt, die trotz langer Wartezeit noch keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten. Es geht um das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs sowie den

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