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Datenschützer: Automatische Kennzeichenkontrolle bedenklich

Hamburg (dpa) - Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hält eine automatische Kennzeichenerfassung zur Überwachung von Diesel-Fahrverboten für verfassungsrechtlich bedenklich. "Die automatische Erfassung von Halter- und Fahrerdaten ohne unverzügliche Auswertung und Löschung im Nichttrefferfall greift in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ein", sagte er dem "Handelsblatt". Caspar kritisierte auch die von der Bundesregierung in ihren Plänen vorgesehene, nicht näher begründete Löschungsfrist von sechs Monaten.

21.11.2018 UPDATE: 21.11.2018 08:48 Uhr 15 Sekunden

Hamburg (dpa) - Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hält eine automatische Kennzeichenerfassung zur Überwachung von Diesel-Fahrverboten für verfassungsrechtlich bedenklich. "Die automatische Erfassung von Halter- und Fahrerdaten ohne unverzügliche Auswertung und Löschung im Nichttrefferfall greift in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ein", sagte er dem

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