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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hartz-IV-Sanktionen

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht überprüft ab heute ein Kernstück von Hartz IV. Es geht um die Sanktionen, die Empfängern drohen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Im äußersten Fall entfällt das gesamte Arbeitslosengeld II, samt den Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält das für verfassungswidrig und hat ein Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften in Karlsruhe unter die Lupe nehmen zu lassen. In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger auskommen, weil er ein Jobangebot ausgeschlagen und Probearbeit verweigert hatte.

15.01.2019 UPDATE: 15.01.2019 04:53 Uhr 20 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht überprüft ab heute ein Kernstück von Hartz IV. Es geht um die Sanktionen, die Empfängern drohen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Im äußersten Fall entfällt das gesamte Arbeitslosengeld II, samt den Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält das für verfassungswidrig und hat ein Verfahren ausgesetzt,

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