Plus Bundesverfassungsgericht

Kranke und Ärzte wehren sich gegen Sterbehilfe-Verbot

Der neue Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs soll professionellen Suizidbegleitern das Handwerk legen. Aber auch Palliativmediziner sehen sich und ihre Arbeit bedroht. Einige schwerkranke Kläger erleben die Verhandlung ihrer Verfassungsbeschwerden nicht mehr mit.

16.04.2019 UPDATE: 16.04.2019 06:53 Uhr 2 Minuten, 20 Sekunden
Sterbehilfe - Intensivstation
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt über mehrere Klagen zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Foto: Patrick Seeger/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Die Initiatoren des Verbots einer geschäftsmäßigen Sterbehilfe haben den neuen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.

Es habe die Gefahr bestanden, dass Suizidbeihilfe zur normalen Dienstleistung wird, sagte die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese in Karlsruhe. "Wir wollen nicht, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen",

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