Plus

Bundesgerichtshof: Kein Rechtsmissbrauch durch Umwelthilfe

Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil fest. Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Der Geschäftsführer hatte die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma abgemahnt wurde.

04.07.2019 UPDATE: 04.07.2019 10:28 Uhr 15 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil fest. Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+