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Bundesfinanzhof erkennt Attac Gemeinnützigkeit ab

München (dpa) - Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das höchste deutsche Finanzgericht dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wegen tagespolitischem Aktivismus die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Bundesfinanzhof kommt zu dem Schluss, dass die von Attac geführten Kampagnen keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit sind. Der fünfte Senat verweist in der Entscheidung auf die Abgabenordnung, in der insgesamt 25 gemeinnützige Tätigkeitsbereiche festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem der Sport, der Umweltschutz, die Wohlfahrt und die Volksbildung, nicht aber die Tagespolitik.

26.02.2019 UPDATE: 26.02.2019 12:13 Uhr 17 Sekunden

München (dpa) - Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das höchste deutsche Finanzgericht dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wegen tagespolitischem Aktivismus die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Bundesfinanzhof kommt zu dem Schluss, dass die von Attac geführten Kampagnen keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit sind. Der fünfte Senat verweist in der Entscheidung auf die

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