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BGH verhandelt über Kündigung von Mietern wegen Mietschulden

Karlsruhe (dpa) - Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt heute den Karlsruher Bundesgerichtshof. Größerer Zahlungsverzug erlaubt Vermietern die fristlose Kündigung. Wer seine Schulden innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten begleicht, darf allerdings bleiben. Nach den Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes sprechen deshalb so gut wie alle Vermieter gleichzeitig die ordentliche Kündigung mit mehreren Monaten Kündigungsfrist aus - um sicherzugehen, dass der Mieter tatsächlich ausziehen muss. Das Landgericht Berlin stellt diese Praxis nun infrage.

12.09.2018 UPDATE: 12.09.2018 04:53 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt heute den Karlsruher Bundesgerichtshof. Größerer Zahlungsverzug erlaubt Vermietern die fristlose Kündigung. Wer seine Schulden innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten begleicht, darf allerdings bleiben. Nach den Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes sprechen deshalb so gut wie alle Vermieter

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