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BGH: "Recht auf Vergessenwerden" vom Einzelfall abhängig

Muss Google Suchtreffer zu negativen Berichten über Personen auf Verlangen löschen? In zwei konkreten Fällen hat der BGH erstmals auf Grundlage der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung sein Urteil gesprochen.

27.07.2020 UPDATE: 27.07.2020 13:05 Uhr 49 Sekunden
Google-Suche
Der BGH entscheidet erstmals zu zwei Klagen gegen Google zum «Recht auf Vergessenwerden» im Internet auf Basis der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Foto: Lukas Schulze/dpa

Karlsruhe (dpa) - Gegenüber Suchmaschinen-Betreibern wie Google gibt es kein automatisches "Recht auf Vergessenwerden" im Internet.

Ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferliste entfernt werden müssen, ist immer von einer umfassenden Grundrechtsabwägung im Einzelfall abhängig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag verkündeten Urteil klargestellt. Genauso maßgeblich wie die Rechte des Betroffenen seien das öffentliche Interesse an den verlinkten Informationen, die unternehmerische Freiheit des Suchmaschinen-Betreibers und die Rechte des Inhalteanbieters.

Im entschiedenen Fall hat der frühere Geschäftsführer eines regionalen Wohlfahrtsverbandes für Mittelhessen keinen Anspruch darauf, dass ältere Presseberichte über eine Erkrankung und ein Finanzdefizit des Verbandes nicht länger gefunden werden. (Az. VI ZR 405/18)

Ein zweites Verfahren setzten die Richter aus, um zentrale Fragen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen. Zum einen ist offen, was passieren soll, wenn umstritten ist, ob die verlinkte Berichterstattung wahr ist oder falsch. Zum anderen geht es um kleine Vorschaubilder ("Thumbnails"), die in der Trefferliste auftauchen, ohne dass der Kontext ersichtlich ist. (VI ZR 476/18)

© dpa-infocom, dpa:200727-99-935128/4

BGH-Mitteilung zu der Entscheidung

Urteil des OLG Frankfurt vom 6. September 2018

Urteil des LG Frankfurt vom 26. Oktober 2017

Urteil des OLG Köln vom 8. November 2018

BGH-Urteil von 2018 zu Prüfpflichten von Suchmaschinen-Betreibern

EuGH-Urteil von 2014 zu Pflichten von Google

EuGH-Mitteilung zu der Entscheidung

BVerfG-Beschluss "Recht auf Vergessen I"

BVerfG-Beschluss "Recht auf Vergessen II"