Plus Arbeitsrichter sagen Stopp

Keine Spähsoftware auf Firmenrechner erlaubt

Für Millionen Arbeitnehmer gehören Laptop, Tablet, Smartphone zum Alltag. Sie produzieren eine Flut digitaler Daten, die sich heimlich überwachen lassen - auch für Kündigungen? Diese Frage haben Deutschlands höchste Arbeitsrichter jetzt beantwortet.

27.07.2017 UPDATE: 27.07.2017 17:22 Uhr 2 Minuten, 13 Sekunden
Arbeit am Laptop
Arbeit an einem Laptop. Foto: Daniel Naupold/Illustration

Erfurt (dpa) - Überwachung total: Auf dem Dienst-PC eines Programmierers wurde eine Art Spähsoftware installiert. Dieser Keylogger registrierte und speicherte jeden Tastenanschlag des 32-Jährigen.

Zusätzlich schoss er Bildschirmfotos seiner E-Mail-Dateien. Die Daten, die der Tastaturspion lieferte, nutzte der Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen, um den Mann wegen Pflichtverletzungen vor

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