Dielheim findet Kompromiss bei Leinenpflicht
Die Leinenpflicht gilt vom 15. März bis 31. Juli, die Spiel- und Bolzplätze sind von 7 bis 22 Uhr geöffnet.

Dielheim. (seb) Für einigen Diskussionsstoff sorgte die Änderung der Dielheimer Polizeiverordnung in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Schnell abgehandelt war die Frage der Plakatierungs-Vorschriften: Veranstaltungs- oder sonstige Aushänge werden jetzt inklusive Gebühren ebenfalls über die Polizeiverordnung geregelt.
Intensiv erörtert wurden die Details der Leinenpflicht für Hunde.
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