Malsch. (oé) Ein Teilbereich der Gärtnerei Beichel in Malsch kann wohl bald bebaut werden. Dafür hat der Gemeinderat nun grünes Licht gegeben, indem er den Bebauungsplan einstimmig als Satzung beschloss. Zuvor hatte das Gremium über die Bedenken und Anregungen beraten, die seitens der Behörden und der Bürger während der Offenlage eingegangen waren.
Seitens der Bürger gab es nur eine Stellungnahme, die sich mit der Verkehrssituation in dem Bereich befasste. Diese sei im benachbarten Wohnquartier Wolfsheck bereits jetzt "unfallträchtig", was sich durch die neue Bebauung noch verschlimmern könnte, so die Befürchtung. Sie wurde vom zuständigen Planer Dietmar Glup allerdings nicht geteilt. Seiner Einschätzung nach werden sich die Verkehrsverhältnisse durch die Erschließung des 50 Ar großen Wohngebiets "Alte Gärtnerei" nicht wesentlich verändern. Dafür soll auch die Beschränkung der Wohneinheiten auf maximal zwei je Einzelhaus und maximal eine je Doppelhaus sorgen.
Begründeter sind aus Sicht des Planers die Bedenken wegen der Parkplatzsituation in dem künftigen Wohngebiet, das nur durch eine schmale Stichstraße erschlossen wird, die zum Parken praktisch keinen Platz bietet. Das wird zum Problem vor allem dann, wenn die künftigen Bewohner Besuch erhalten. Für die Bewohner selber war die Stellplatzpflicht im Planentwurf bereits erhöht worden.
Ab einer Drei-Zimmer-Wohnung müssen zwei Stellplätze pro Wohneinheit auf dem privaten Baugrund nachgewiesen werden. Nun sollen auf einem Grundstück außerhalb des eigentlichen Plangebiets auch noch weitere öffentliche Parkplätze geschaffen werden, und zwar fünf insgesamt, drei mehr als bisher geplant. Diesbezügliche Gespräche mit dem Investor haben laut Glup bereits stattgefunden. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Grundeigentümer müsse noch getroffen werden. Das neue Wohnquartier und seine Zufahrt sollen verkehrsberuhigt sein wie das benachbarte Quartier Wolfsheck auch.
"Ein bisschen irritiert" zeigte sich Bürgermeister Werner Knopf von der Anregung des Wasserrechtsamts, den Boden der ehemaligen Gärtnerei untersuchen zu lassen, um eventuelle Verunreinigungen durch Spritzmittel auszuschließen. Dabei verwies er auf die Versicherung des Eigentümers, dass auf dem betreffenden Gelände die "letzten 20 Jahre nichts gemacht" worden sei. "Zur Sicherheit" werde jedoch im Zuge der Erschließung ein entsprechendes Bodengutachten erstellt. Dietmar Glup geht davon aus, dass dabei keine Rückstände gefunden werden. Falls doch, müssten Teile des Mutterbodens abgetragen oder überdeckt werden.