Damit in die Natur nicht eingegriffen wird
Gemeinderat nahm Überführung in Rechtsverordnung zur Kenntnis
Waibstadt. (cla) Um die Auswirkungen der europaweiten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und konkret damit, zwei bereits vor Jahren als Schutzareale ausgewiesene Bereiche auf Waibstadter Gemarkung in eine Rechtsverordnung zu überführen, ging es in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Beim schützenswerten Bereich handelt es sich um zwei Waldgebiete: um einen Teil des
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