Wieder einmal geriet die Großbaumaßnahme in der Sandhäuser Hauptstraße in den Fokus einer Gemeinderatssitzung. Diesmal ging es darum, ob Baufristen und Vertragsstrafen vertraglich fixiert werden sollen oder nicht. Foto: Popanda
Von Werner Popanda
Sandhausen. Hatte man es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates womöglich mit einer Phantomdebatte zu tun? Eine Frage, die sich durchaus aufdrängt. Denn es ging um zwei CDU-Anträge, mit denen in Sachen Bauprojekte etwas zementiert werden sollte, was laut der Gemeindeverwaltung sowieso praktiziert wird.
Der erste Antrag lautete folgendermaßen: "Der Aufnahme verbindlicher Vertragsfristen für Auftragsbeginn, Zwischentermine für abgrenzbare Teilabschnitte und Fertigstellung für zukünftig abzuschließende Bauverträge nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird Zustimmung erteilt." Im zweiten Antrag ging es darum, dass "bei Bauprojekten mit einem Auftragsvolumen von 500.000 Euro oder mehr die Verwaltung vor der Ausschreibung die Entscheidung des Gemeinderates darüber einholt, ob Vertragsstrafen nach der VOB aufgenommen werden sollen."
Weshalb diese Anträge gestellt worden waren, begründete CDU-Rat Lars Albrecht. Demnach sei aus der Bürgerschaft und von Gewerbetreibenden "immer wieder die Problematik der termingerechten Abwicklung" von Bauprojekten angesprochen worden. Häufig wird dabei die Großbaumaßnahme in der Hauptstraße als Beispiel aufgeführt. Daher habe man sich erstens dies gefragt: "Wie kann vermieden werden, dass Bauzeiten unkontrolliert überschritten werden?" Und zweitens: "Wie kann die Gemeinde als Bauherr Bauunternehmen in die Pflicht nehmen?" Denn schließlich hätten, so Lars Albrecht, "gutes Zureden und Kontrolle nicht zum gewünschten Erfolg geführt". Zudem sei die Festlegung von Vertragsstrafen aus seiner Sicht nicht mehr und nicht weniger als eine "Beweisumkehr zu Lasten des Bauunternehmens".
Als erstes "Widerstandsnest" erwies sich die FDP-Fraktion, die laut Georg Diem die Anträge deshalb ablehne, weil diese "mehr Fragen als Lösungen bringen". "Das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen", ergänzte er noch. Obendrein sortiere man auf diese Weise Anbieter wie etwa Mittelständler aus.
Für die gleichfalls Nein sagende SPD-Fraktion erklärte Jürgen Rüttinger, dass ein "zusätzlicher bürokratischer Aufwand" befürchtet werde. Was Vertragsstrafen anbelangt, gab er zu bedenken, es könne letzten Endes auch so sein, dass die "Qualität der Arbeit leidet, wenn sie schnellstmöglich abgewickelt werden muss".
"Keine Zustimmung" signalisierte aber auch Ralf Lauterbach namens der Alternative Liste-Fraktion. Für ihn erweckten die CDU-Anträge "so ein bisschen den Eindruck, als hätten wir hier Baustellen-Wildwest". Dem sei aber nicht so. Außerdem verwies er darauf, dass die Firmen Vertragsstrafen sowieso miteinpreisten.
Da Lars Albrecht auch die Baumaßnahme in der Hauptstraße als Argument mit ins Feld geführte hatte, ließ es sich Ortsbaumeister Michael Schirok nicht nehmen, auf die bisherigen Bauabschnitte zurückzublicken. Und er zog das Fazit, dass in den drei in der Verantwortung der Gemeinde liegenden Abschnitten die Fristen eingehalten worden seien - ob nun mit oder ohne Vertragsstrafe.
Nur in einem Bauabschnitt habe die mangelhafte Deckschicht ersetzt werden müssen, was eine Fristüberschreitung von vier Wochen bewirkt habe. "In jedem Vertrag der Gemeinde", fügte er noch hinzu. "ist eine Frist enthalten, aber natürlich nicht, wenn wir ein Gartentürchen bestellen".
Nach Debattenschluss gab es drei Abstimmungen. Denn zu den CDU-Anträgen hatte sich ein FDP-Gegenantrag gesellt, den jedoch nur sieben Ratsmitglieder befürworteten. Gleichfalls keine Mehrheit fand der CDU-Antrag, der Vertragsstrafen festgezurrt hätte. Doch der CDU-Antrag mit den verbindlichen Vertragsfristen wurde von zehn Ratsmitgliedern unterstützt und damit angenommen.