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Verträgt ein Dorf zwei Krippen?

Lobbach. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren naht: Kinderbetreuungsangebot war im Rat heftig umstritten

17.12.2012 UPDATE: 17.12.2012 06:23 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden
Lobbach. (agdo) Hoch schlugen die Wellen im Gemeinderat: Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren naht, ab August 2013 haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Krippenplatz. Groß war daher nicht nur das Interesse von zahlreichen Eltern, Erziehern und Vertretern der Kindergärten, sondern es gab auch eine kontroverse Diskussion: "Die Gemeinde
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