Das neue Gesetz ist nur einen Stockwurf entfernt: Ab 2021 müssen sich Hundehalter wohl auf strengere Regeln im Umgang mit ihren Vierbeinern einstellen. In der Region gehen die Meinungen zu den geplanten Vorgaben auseinander. Symbolbild: dpa
Von Marie Beichert
Mosbach. Zu Beginn des kommenden Jahres müssen Hundehalter voraussichtlich mit strengeren Regeln im Umgang mit ihren Vierbeinern rechnen. Das gab dieser Tage das Bundeslandwirtschaftsministerium bekannt. Neben Vorgaben zum Auslauf und der Haltung werden in dem neuen Gesetzesentwurf hauptsächlich auch Regelungen im Bereich der richtigen Fürsorge und Betreuung festgehalten. Obwohl das eigentliche Ziel offenbar darin liegt, den Tieren eine gesteigerte Lebensqualität zu gewährleisten, gibt es von vielen Seiten auch Kritik. Die RNZ hat sich umgehört bei Hundeschulen aus der Region. Die Meinungen gehen dabei durchaus auseinander.
Armin Dörner von der gleichnamigen Hundeschule in Neckargerach sieht in den neuen Vorgaben massive Schwierigkeiten: "Bevor man anfängt, mit seinem Hund stundenlang rauszugehen, ist es erst einmal wichtiger, die Beziehung zwischen Mensch und Tier zu stärken". Über Vorgaben zum Auslauf könne man sprechen, wenn der Hund in der Erziehung so weit sei und Signale von Herrchen oder Frauchen erkenne und umsetze. "Jeder Hund ist anders. Ich halte es deshalb für sinnlos, ein allgemeines Gesetz für die Dauer der Beschäftigung zu erlassen", sagt Dörner.
Laut Gesetzesentwurf müssen Hundehalter zukünftig mindestens zweimal am Tag für rund eine Stunde mit ihren Hunden Gassi gehen. Außerdem soll es verboten werden, seinen Hund den ganzen Tag an der Leine zu halten und ihn somit in seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Auch Ute Reiche, die in Mosbach eine Hundeschule betreibt, teilt die Bedenken des Kollegen aus Neckargerach: "Man muss im Umgang mit Hunden stark differenzieren", erklärt sie. Es komme immer auf mehrere Faktoren an, die ausschlaggebend für die richtige Umgangsweise mit dem Hund seien. Dazu gehörten die Rasse, das Alter und der Gesundheitszustand des Tieres. "Ein junger Border Collie braucht zum Beispiel mehr Bewegung und Beschäftigung als ein älterer Mops", zeigt sie Unterschiede am konkreten Beispiel auf.
Zum geplanten neuen Gesetzespunkt, der besagt, dass man seinen Hund nicht den ganzen Tag alleine lassen darf, hat Ute Reiche ebenfalls eine klare Meinung: "Ich denke schon, dass man sein Tier eine gewisse Zeit lang sich selbst überlassen kann. Wenn es sich wohlfühlt, kann das auch fördernd sein." Des Weiteren könne es durch fremde Personen, die den Hund in der Zeit betreuen, in der das Frauchen oder Herrchen nicht anwesend sind, dazu kommen, dass eine gewisse Unruhe in den Alltag der Hunde gebracht werde, die nicht sein müsse und wohl auch nicht förderlich sei.
Mit ihren Kunden hat sich Ute Reiche über die neuen Regelungen bereits ausgetauscht. Sie stehen ihrer Auskunft zufolge dem Gesetz auch eher kritisch gegenüber: "Mein Hund ist noch ganz jung und dazu sehr verängstigt. Wenn er für eine Stunde am Tag raus muss, womöglich noch unter Leute kommt, wird das die reinste Panik für ihn", zitiert Reiche eine Besucherin ihrer Hundeschule. Zudem fragt sich die Trainerin, wie Hundehalter bei möglicher Nichteinhaltung kontrolliert und im Fall der Fälle bestraft werden sollen.
Neben Hundehaltern werden auch Züchter und Tiertransporte von den neuen Auflagen betroffen sein. Bei Letzterem soll allerdings hauptsächlich die Einhaltung der Temperatur im Transportgefährt und die Dauer der Fahrt überprüft werden.
> Der Gesetzesentwurf, der noch von den einzelnen Ländern abgestimmt werden muss, sieht ab 2021 unter anderem folgende Regelungen vor: Hundehalter müssen zweimal am Tag für mindestens eine Stunde mit dem Hund an die frische Luft Gassi gehen und dürfen das Tier nicht mehr den ganzen Tag alleine zuhause lassen. Außerdem soll das Halten an einer Kette verboten werden.