Dauerbaustelle: Auch nach der Erteilung der Baugenehmigung für das geplante Studentenwohnheim in Mosbach gibt es Widerstand. In der Nachbarschaft zweifelt man an, dass die Genehmigung den gesetzlichen Vorgaben gerecht wird. Foto: Heiko Schattauer
Von Heiko Schattauer
Mosbach. Die Baugenehmigung liegt seit geraumer Zeit vor, der Ärger geht weiter: Das Vorhaben des Studierendenwerks Heidelberg, in Mosbach zwischen Haupt- und Odenwaldstraße ein Studentenwohnheim zu bauen, stößt bei den Nachbarn weiterhin auf Widerstand. Gegen die von der zuständigen städtischen Stelle erteilte Baugenehmigung haben zwei Anliegerfamilien aus der Hauptstraße Widerspruch eingelegt. Und sich nun auch noch einmal an das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde gewendet. Klare Botschaft in diesem Schreiben: "Die Baugenehmigung der Stadt Mosbach hält sich nicht an gesetzliche Vorgaben, die zwingend sind."
"Argumente unbeachtet gelassen"
Im Folgenden begründet Otto Brian, dessen Grundstück unmittelbar an das geplante Baufeld zwischen Haupt- und Odenwaldstraße grenzt, welche Verstöße man im Bauvorhaben sieht. "Im Rahmen des Widerspruchs können wir nur Einwendungen geltend machen, die anliegerspezifisch sind", erläutert der ehemalige Gemeinderat, warum man sich nun an die Aufsichtsbehörde wendet. Den Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung hat man bereits Mitte Dezember bei der Stadt eingelegt.
"Unseres Erachtens wird mit der Baugenehmigung gegen geltendes Recht verstoßen", sagt Otto Brian: "Unsere Argumente werden vom Bauamt gänzlich unbeachtet gelassen." Und führt weiter aus, dass ihm und der weiteren Einwenderfamilie innerhalb weniger Tage ohne Begründung mitgeteilt worden sei, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen werde. "Es wurde mit keinem Wort auf unsere Argumente eingegangen."
Die legt der Jurist nun im Schreiben an die Aufsichtsbehörde noch einmal explizit und ausführlich dar. So sehen die potenziellen Nachbarn beim geplanten Vorhaben Studentenwohnheim etliche Vorschriften und Vorgaben nicht eingehalten. Die Ein- und Ausfahrt zur Tief-Hochgarage (Großgarage) habe weder die dafür vorgeschriebene Breite noch werde sie den Vorschriften der Brandbekämpfung gerecht. Das Thema Rettungswege/Brandbekämpfung findet sich noch in weiteren Unterpunkten der "Mängelliste".
Auch sei die Einrichtung eines zumindest 80 Zentimeter breiten Gehwegs geboten, erläutert Brian mit Verweis auf einen entsprechenden Paragrafen. Im (genehmigten) Bauplan finde sich ein solcher aber nirgends. Auch mit dem in der Baugenehmigung zugrunde gelegten Parkplatzschlüssel von 1:3 (also Verhältnis Auto zu Bewohner) ist man alles andere als einverstanden. "Dieser Schlüssel ist möglicherweise in Städten wie Heidelberg oder Karlsruhe denkbar, nicht aber bei Dualen Hochschulen, weil die dort Studierenden zu annähernd 100 Prozent mit einem Auto ausgestattet sind", so die Einwender. Auch eine von der Polizei im Zuge der Planung vorgeschlagene Verkehrsschau für die Ein- und Ausfahrten auf Haupt- und Bundesstraße habe leider nie stattgefunden, kritisiert Otto Brian, der Chaos und Unfälle fürchtet.
Die Akzeptanz für das Bauvorhaben des Studierendenwerks (das mit dem Neubau 80 Betten für DHBW-Studenten schaffen will) hält sich - zumindest in der Nachbarschaft - also nach wie vor schwer in Grenzen. Zumal Otto Brian auch eine Verschwendung von Steuergeldern sieht. Mittlerweile sei auch der Steuerzahlerbund aufmerksam geworden, "da andere Mosbacher Bürger diesen über den Bau und Abriss des DHBW-Parkplatzes, der zuvor an der Stelle stand, an der jetzt das Wohnheim entstehen soll, informiert haben". Baustellen gibt’s zwischen Haupt- und Odenwald-Straße also schon (oder immer noch) jede Menge. Und die eigentlichen Bauarbeiten für das Projekt mit dem langen Vorlauf haben ja noch gar nicht begonnen.
Beim Regierungspräsidium bestätigt man den Eingang der Fachaufsichtsbeschwerde. "Wir werden nun die Baurechtsbehörde um Stellungnahme bitten", konkretisierte RP-Pressesprecher Uwe Herzel am Freitag auf Nachfrage der RNZ das weitere Prozedere im "Fall" Mosbacher Studentenwohnheim.