Abstand nehmen für die Rad-Sicherheit
Mit dem Rad gerät man auch in Mosbach mitunter in Bedrängnis: Beim Überholen auf Radschutzstreifen gilt ein Mindestabstand

Einfach ist eine Situation wie diese für keinen der Verkehrsteilnehmer, nicht für die Autofahrer, die eine Gruppe von Radfahrern überholen, nicht für die Radfahrer, denen die Pkw beängstigend nahe kommen. Zudem müssen sie damit rechnen, dass sich Autotüren der am rechten Straßenrand Parkenden öffnen. Foto: Ursula Brinkmann
Von Ursula Brinkmann
Mosbach. Es ist eng auf deutschen Straßen. Aber nicht nur, was die Dichte von Pkw und Lkw angeht, ob auf Autobahnen oder Landstraßen. Unangenehm, beängstigend eng wird es oft dann, wenn Radfahrer überholt werden. Selten geschieht es so, wie es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: mit mindestens 1,50 Meter Abstand. Ist das nicht möglich, etwa wegen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+