Plus Schwetzingen

Wirtin muss tief in die Tasche greifen

Die 38-Jährige wurde wegen der "gewerbsmäßigen unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels" zu einer Geldstrafe verurteilt.

13.12.2019 UPDATE: 14.12.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 36 Sekunden
Das Amtsgericht in Schwetzingen. Foto: Reinhard Lask

Schwetzingen. (vw) Glücksspielautomaten in Gaststätten müssen spätestens zwei Jahre nach dem Aufstellen wieder überprüft werden. Geschieht das nicht, muss das Gerät unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden. Sonst kann es für den Aufsteller teuer werden. Das musste eine 38-jährige Wirtin nun schmerzlich erfahren. Die Frau war vor dem Amtsgericht Schwetzingen wegen der unerlaubten

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