Wirtin muss tief in die Tasche greifen
Die 38-Jährige wurde wegen der "gewerbsmäßigen unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels" zu einer Geldstrafe verurteilt.

Schwetzingen. (vw) Glücksspielautomaten in Gaststätten müssen spätestens zwei Jahre nach dem Aufstellen wieder überprüft werden. Geschieht das nicht, muss das Gerät unverzüglich aus dem Verkehr



