Im November vergangenen Jahres kontrollierte die Polizei in Heidelberg die Beleuchtung von Fahrrädern. In den kommenden zwei Wochen geht es den Beamten aber um wesentlich mehr. Foto: Rothe
Von Carsten Blaue
Heidelberg/Mannheim. Am Wochenende hat die Polizei wieder drei E-Scooterfahrer in Heidelberg und Mannheim gestoppt, die betrunken unterwegs waren. Die Testwerte lagen zwischen mehr als 0,7 und einem Promille. Genug für eine empfindliche Strafe. Außerdem wurde eine Frau in Heidelberg gestoppt, die ihren E-Scooter nicht richtig versichert hatte. Diese Vorkommnisse dürften die Polizei darin bestärken, dass sie ab Montag und bis einschließlich Sonntag, 17. November, in Heidelberg und Mannheim verstärkt ein Auge auf E-Scooter-Fahrer haben wird. Auch Fahrradfahrer sollen in diesen 14 Tagen intensiven Kontrollen durch Polizeibeamte, aber auch durch die kommunalen Ordnungsdienste unterzogen werden.
Ziel sei es, die Verkehrsteilnehmer zu einem verkehrsgerechten und sicheren Verhalten zu bewegen, heißt es vonseiten des Polizeipräsidiums. Abgesehen davon sollen festgestellte Verstöße konsequent geahndet werden. Denn vor allem nach jahrelanger Erfahrung mit Fahrradkontrollen weiß die Polizei: Aufklärung allein reicht vorne und hinten nicht. Im Gegenteil: Die Zahl der Unfälle stieg. Dabei gab es Schwerverletzte.
In Heidelberg wurden in der Polizeistatistik für 2017 genau 326 Unfälle mit Fahrradbeteiligung registriert. Im vergangenen Jahr waren es 50 oder 15,3 Prozent mehr, nämlich 376. Dabei stieg die Zahl der Verunglückten um 14,2 Prozent von 274 auf 313. In Mannheim sah es noch schlechter aus. Hier stieg die Zahl der Unfälle sogar um mehr als 19 Prozent an, wobei 347 Fahrradfahrer verunglückten - eine Zunahme von 22,2 Prozent im Vergleich zum Jahr 2017, in dem die Unfälle für 284 Radfahrer nicht glimpflich ausgingen.
Die Polizei unterstreicht, dass es nicht allein die rücksichtslosen Autofahrer sind. Vor allem würden die Fahrradfahrer sich selbst in Gefahr bringen, weil sie Verkehrsregeln missachten und dadurch Unfälle verursachen. Häufiger Grund sei auch, dass das tägliche, also gewohnheitsmäßige, Radfahren das Gefahrenbewusstsein überlagere. Das sei ein Aspekt, den man aus der Unfallforschung kenne, betont das Polizeipräsidium in seiner Ankündigung der beiden Kontrollwochen. Dadurch würden sowohl das eigene Können als auch Verkehrssituationen falsch eingeschätzt. Oft mit fatalen Folgen.
Bei den E-Scootern scheint es so zu sein, als müsse die Polizei den Fahrern immer wieder klarmachen, dass sie mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind und nicht mit einem Spielzeug, mit dem alles erlaubt ist. Im August wurden in Mannheim und Heidelberg die E-Scooter von "Tier" im Sharing-Modell erstmals angeboten. Gleichzeitig würden aber auch immer mehr E-Scooter quasi privat gekauft und im Straßenverkehr benutzt, so die Polizei.
Diese nahm zwischen Juni und September insgesamt zehn Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern auf. Dabei wurden sieben Personen leicht verletzt. Außerdem würden immer wieder die gleichen Fehler passieren. Vor allem das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter, dann die Benutzung der Gehwege, wo sich Fußgänger nicht selten bedrängt und genötigt fühlen, oder das Fahren in Fußgängerzonen - alles nicht erlaubt. Ebenso wenig darf man entgegen der vorgeschriebenen Richtung fahren.
Ärgerlich sei auch, dass die E-Roller immer wieder wild und behindernd auf Gehwegen oder Plätzen abgestellt würden. Oder dort, wo es ausdrücklich verboten sei. Viele der Geräte seien zudem, wie im jüngsten Fall der Heidelbergerin, nicht richtig versichert. Die Folge: Die Frau wird angezeigt wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, und das ist kein Kavaliersdelikt.
Auch Alkohol und Drogen sind tabu, wenn man einen E-Scooter fährt. Denn hier gelten für die Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt, dabei aber, bedingt durch den Alkohol, keine Auffälligkeiten zeigt, riskiert ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Übersteigt die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder zeigen sich ab 0,3 Promille alkoholbedingte Aussetzer, liegt eine Straftat vor, und es droht der Entzug des Führerscheins. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt auch auf E-Scootern die 0,0-Promille-Grenze.