Das waren noch – bessere – Zeiten: Matthias Hoffmann am Rande einer „Afrika! Afrika!“-Show im November 2013. Auch hier gab es anschließend Ärger. Foto: Alfred Gerold
Von Alexander Albrecht
Mannheim. Böse Überraschung für Matthias Hoffmann: Nachdem ihn das Landgericht Mannheim am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt hat, eröffnet ihm die Große Wirtschaftsstrafkammer noch im Sitzungssaal einen Haftbefehl. Justizbeamte führen den Ex-Konzertveranstalter ab, er kommt direkt ins Gefängnis. Genauer gesagt: in Untersuchungshaft. Das Gericht, so viel lässt der Vorsitzende Richter Ulrich Bunk nach dem Beschluss der Kammer durchblicken, hat Anhaltspunkte für eine mögliche Fluchtgefahr. Der Freiheitsentzug nennt sich Untersuchungshaft, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Dass der 69-Jährige zum zweiten Mal für mehrere Jahre hinter Gitter muss, hatte sich bereits im Prozessverlauf angedeutet. Zu erdrückend sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Richter die Beweise, die in einer Verurteilung wegen Bankrottdelikten in 32 Fällen, vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchführungspflicht münden. Außerdem sollen bei Hoffmann 825.000 Euro eingezogen werden. Dieses Geld – insgesamt waren es knapp 1,5 Millionen Euro – hatte er nach Überzeugung des Gerichts von der "Afrika! Zirkus & Veranstaltungs GmbH & Co. KG" für private Zwecke abgezweigt.
Für Bunk war Hoffmann faktischer Geschäftsführer des Unternehmens, das 2013 und 2014 die spektakulären "Afrika! Afrika!"-Hallenshows auf die Bühnen brachte. "Er nahm bestimmenden Einfluss auf alle wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft", so der Vorsitzende. Das sei kein Widerspruch zu der Tatsache, dass in den Handelsbüchern Hoffmanns Frau Faiza eingetragen war. Der Angeklagte hatte beteuert, lediglich für das Marketing zuständig gewesen zu sein. Bunk erinnert dagegen an die Geschäftsräume in der Mannheimer Augustaanlage. Dort hatte Matthias Hoffmann das Chefbüro, eine Sekretärin und einen Besprechungsraum. Die Führungsrolle habe er auch visuell untermauert: Zu seinen auf einem Hinweisschild aufgeführten Unternehmen zählte auch die "Afrika!"-Gesellschaft. Faiza arbeitete dort, wo gerade Platz war.
Bunk stützt das Urteil auf die Aussagen früherer Mitarbeiter, ausgewertete E-Mails und Verträge. Danach hatte der Angeklagte Vollmachten über alle Geschäftskonten, nur er durfte nennenswerte Zahlungen anweisen. Matthias Hoffmann habe zahlreiche Personalentscheidungen getroffen, Gehaltsfragen geklärt und Angestellte entlassen. Der einst gefeierte Impresario sei für die Buchführung verantwortlich gewesen, vergab große Aufträge und kümmerte sich um Genehmigungen der Behörden. "Er prägte die Unternehmensphilosophie", betont Bunk. In E-Mails habe Hoffmann von "seiner Idee" und "seinem Projekt" gesprochen. Vor Ort kümmerte er sich nach Ansicht der Richter um die Technik und sprach sogar bei der Choreografie mit.
Die Kammer datiert den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit der "Afrika"-KG auf Mitte Februar 2014. Matthias Hoffmann habe aber schon im Herbst 2013 um die finanzielle Schieflage der Firma gewusst. Statt gegenzusteuern, habe er bis dahin 1,2 Millionen Euro entnommen, um private Verbindlichkeiten – hauptsächlich Steuerforderungen – zu begleichen. "Danach machte er einfach weiter", sagt Bunk. Hoffmann entnahm bis zur angemeldeten Insolvenz Anfang 2015 nochmals 300.000 Euro, während die Gläubiger vergeblich auf ihr Geld warteten. Für nicht vertrauenswürdig hält das Gericht die schriftliche Einlassung von Faiza Hoffmann, die nach eigenen Angaben schwer erkrankt in Kenia lebt und deshalb nicht reisefähig ist. Sie hatte die Verantwortung für das finanzielle Desaster übernommen. Die Eventmanagerin wird in Deutschland mit Haftbefehl gesucht, es geht um die gleichen Vorwürfe, deretwegen ihr Mann verurteilt worden ist.
Matthias Hoffmann versucht vor der Verhandlung, seine Gefängnisstrafe zu schmälern. Er gibt an, den Rest der von den Amtsgerichten Heidelberg und Darmstadt in anderen Verfahren ausgesprochenen Geldstrafen in Höhe von 9500 Euro vollständig bezahlt zu haben, einen Teil davon wenige Minuten vor Sitzungsbeginn am Dienstag per Sofortüberweisung. Bunk unterbricht die Verhandlung, fragt bei einer Mitarbeiterin der Landesoberkasse nach – und erfährt, dass nichts eingegangen ist. Also werden die Geldstrafen in die Haftdauer mit einbezogen.